Erläuterungen zum staatlichen Abschluss
Die staatliche Lehrabschlussprüfung als Krönung der Fachausbildung STARTER - Florist/In auf dem 2. Bildungsweg:
Die Lehrabschlussprüfung Florist/Floristin ist dem Niveau 4 des österreichischen nationalen Qualifikationsrahmens zugeordnet.
Das Qualifikationsniveau 4 des österreichischen nationalen Qualifikations-rahmens (NQR-Gesetz, BGBl. I Nr. 14/2016) entspricht Stufe 4 des Europäischen Qualifikationsrahmens (Empfehlung des Europäischen Parlaments und des Rates zum Europäischen Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen; 2017/C 189/03).
Zulassung zur staatlichen Lehrabschlussprüfung
Erreichtes 18. Lebensjahr
NEU ab 2022: Nachweis über 1500 Std. Praktikum (inkl. Ausbildung/Fachkurse/Vertiefungsaufgaben/Arbeitsproben/Projekte)
Fristgerecht überwiesene Prüfungsgebühren
Abgrenzung Ausbildung/Staatsabschluss
Wie in allen handwerklichen Berufen sind Ausbildung und staatliche Lehrabschlussprüfung getrennte Einheiten.
Die Ausbildung findet entweder
- als klassische Berufsausbildung in einem Betrieb
- oder an einer qualifizierten Ausbildungsstätte statt.
Zur staatlichen Lehrabschlussprüfung treten alle gemeinsam und gleichzeitig an.
Die Organisation und Durchführung der staatlichen Lehrabschlussprüfung ist Sache des jeweiligen Staates, die Ausbildungsstätten haben keinen Einfluss darauf.
Die Anmeldung zur Prüfung, die Organisation/Konzeption der Prüfungsarbeiten ist Sache der Teilnehmer. Auch Fahrten, Übernachtungen, Vorbereitungen etc. fallen nicht in das Pflichtenheft der Schule. Es werden sicher wo möglich Hilfestellungen gegeben, die staatlichen LAP ist jedoch kein Bestandteil des Lehrplanes.
Erläuterungen zum NQR/EQR
Die erfolgreich abgelegte Lehrabschlussprüfung dient als Nachweis einer umfassenden praktischen und theoretischen Ausbildung über ein breites Spektrum an Theorie- und Fachwissen im Arbeitsbereich. Dies befähigt zu einer Reihe von kognitiven und praktischen Fertigkeiten, die erforderlich sind, um Lösungen für spezielle Probleme im Arbeitsbereich zu finden.
Lehrabsolventen/innen sind in der Lage, berufstypische Tätigkeiten fachgerecht, selbstständig und eigenverantwortlich auszuführen. Dabei können sie gängige Arbeitsmethoden und -verfahren auswählen bzw. fachgerecht einsetzen und diese auch an sich ändernden Bedingungen selbstständig anpassen.
Zudem sind LAP-Absolventen/innen in der Lage, in Teams zu arbeiten, andere Personen anzuleiten und zu beaufsichtigen.
Die Zuordnung von Qualifikation zu einem bestimmten Level im NQR (Nationaler Qualifikationsrahmen) und Verbindung mit dem EQR (Europäischer Qualifikationsrahmen) soll die Transparenz und Vergleichbarkeit von österreichischen Qualifikationen auf nationaler und europäischer Ebene erhöhen.
Details zur staatlichen Lehrabschlussprüfung:
Link zum Bundesgesetzblatt/Ausbildungsordnung Florist/Floristin
Kosten: Zulassungsgebühr Euro 35.00
Prüfungsgebühren Euro 106.00
1995 wurde das WIFI Tirol erstmals nach der Qualitätsnorm ISO 9001 zertifiziert. Seitdem wird ständig an der Weiterentwicklung und Verbesserung des QM-Systems gearbeitet. So wurde das WIFI Tirol im Jahr 2011 als österreichweit erster Lerndienstleister nach ISO 29990–erfolgreich durch die TÜV Austria Cert zertifiziert.
Einige Facts:
In nur 5 Intensiv-Modulen dipl. Florist/in werden
Professionelle Grundausbildung bei ausgewiesenen staatl. dipl. Meisterfloristen
Die Ausbildung kann mit staatlicher Lehrabschlussprüfung abgeschlossen werden
Beste Bildungsqualität an Top-Floristenfachschule mit langjährigem, internationalem Leistungsausweis
Staatliche Zertifizierungsstelle:
Wirtschaftskammer WKO / Prüfungsservice
Egger-Lienz-Straße 118
6020 Innsbruck
Telefon: +43 5 90 905 7317
E-Mail: pruefung@wktirol.at
Direktlink: https://www.wko.at/service/t/bildung-lehre/pruefungsservice-wktirol.html